Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen, Beschäftigte und Nichtbeschäftigte. Diese Pandemielage ist eine Gefahr für die Gesundheit einer unbestimmten Zahl von Personen und zugleich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben jedes Einzelnen und betrifft alle.
Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Maßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zu erhalten und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorischen bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten.
1. Maßnahmenkonzept
Die Chorleitung und der Rechtsträger des Chors (Pfarrei, Verein, Ordensniederlassung, etc.) tragen die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse durch Anleitung und Kontrolle und ggf. Kontakt zu den einschlägigen Behörden.
2. Vor Aufnahme des Probebetriebes klären und hier eintragen
o Name des Chores:
o Örtlichkeit der Probe:
o Probenzeit und -dauer:
o Möglichkeit zur Handreinigung/-desinfektion:
o Zuständig für Anwesenheits-/Sitzplatzliste:
o Name der Hygieneverantwortlichen:
3. Organisation
o Chorproben sollen im Freien stattfinden (max. Personenzahl: 350).
o Es ist mindestens ein*e Hygieneverantwortliche*r zu bestimmen, der*die auf die korrekte Hygienekonzeptes vor, während und nach der Probe achtet. Diese*r ist in das Hygienekonzept zu unterweisen.
o Hygienehinweise sind allen Sänger*innen im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der Probe mitzuteilen. Die Chormitglieder werden ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen auch vor und nach der Probe hingewiesen.
o Es ist notwendig beim Wiedereinstieg in den Probenbeginn von allen Beteiligten eine Bestätigung über die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen einzufordern. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme notwendig.
o Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitraum des Besuchs sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
o Auf die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) ist durch geeignete Hinweisschilder aufmerksam zu machen. Hierzu sind an den Eingängen und in den sanitären Anlagen sind Hinweisschilder zu den Hygienestandards anzubringen. (Hinweisschilder siehe www.infektionsschutz.de)
o Die Nutzung von sanitären Einrichtungen und Umkleiden ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
o Ansammlungen von Zuschauern sind zu unterbinden.
o Chorleiter*innen und sonstige Verantwortliche sollten über Ansteckungsrisiken und mögliche Symptome informiert sein.
4. Handhygiene
o Vor der Probe/bei Betreten des Probeortes müssen sich alle Personen die Hände gründlich mind. 20-30 Sekunden lang mit Wasser und Flüssigseife waschen oder die Hände desinfizieren (30 Sekunden lang, auf Verfallsdatum achten!). Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind bereitzustellen.
o Zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher bereitzustellen.
o Hände sind vom Gesicht fernzuhalten.
o Türklinken und Fahrstuhlknöpfe wenn möglich nicht mit der Hand anfassen, sondern ggf. den Ellenbogen benutzen!
5. Husten- und Niesetikette
o Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge/ein Papiertaschentuch zu husten und zu niesen, das danach entsorgt wird.
o Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten sind gründlich die Hände zu desinfizieren / waschen.
6. Beteiligte protokollieren
o Ein*e Protokollführer*in ist verbindlich festzulegen.
o In jeder Probe/Zusammenkunft werden die Kontaktdaten (Name/Adresse/Erreichbarkeit) und die Sitzposition aller Anwesenden protokolliert, um ggf. spätere Infektionsketten nachzuverfolgen.
o Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu löschen.
7. Tragen von Mund-Nase-Bedeckung
o Ist von allen Beteiligten (ab 6 Jahren) mitzubringen und in (längeren) Singpausen, so wie vor und nach der Probe, zu tragen.
o Ein Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in der gesamten Probe ist in Erwägung zu ziehen.
o Einmalmasken sollten für diejenigen Sänger*innen zur Verfügung stehen, die ihre Mund-Nase-Bedeckung vergessen haben.
o Auf sachgerechten Umgang wird vor der Probe hingewiesen.
o Eine Entsorgung von Einmalmasken in den normalen Abfall soll nicht erfolgen. Entweder wird ein Sonderabfallbehälter gestellt oder die Nutzer*innen nehmen die Einmalmasken in einem Plastikbeutel wieder mit.
8. Abstandsregeln
o Ein Mindestabstand von 3 m zu allen Personen in alle Richtungen ist beim Singen strikt einzuhalten (Stühle dementsprechend aufstellen oder Stehflächen im Abstand markieren, vor Ort geltende zusätzliche Vorschriften beachten). Chormitglieder singen im Hinblick auf die eingesetzte Atemtechnik vergleichbar wie ausgebildete Sängerinnen und Sänger. Bei Personen, die nur teilweise oder nicht über diese Fähigkeiten verfügen, wie beispielsweise bei Anfängern, ist der Abstand in Gesangsrichtung auf bis zu 6 m zu erhöhen.
o Für die Proben ist eine verbindliche Sitzordnung festzulegen.
o Der Abstand zwischen Chorleitern*innen und den Chorsängern*innen muss wenigstens 4 m betragen. Der Abstand kann auf 2 m minimiert werden, wenn ein Spuckschutz zwischen Chor und Chorleiter vorhanden ist.
o Markierungen auf dem Boden/an den Wänden geben Laufwege vor, um Kontakt auch in engen Fluren und in sanitären Anlagen zu vermeiden.
o Die Abstandsregeln sind auch auf dem Weg zum Probenplatz und in Pausen zu beachten.
o Zu- und Ausgänge und die Wege dorthin sind, wenn irgend möglich, voneinander zu trennen.
o Finden mehrere Veranstaltungen im gleichen Ort statt, ist darauf zu achten, dass Kontakte zwischen den Gruppen unbedingt vermieden werden. Ggf. sind mehrere Zugangs-/Ausgangsbereiche für diese Gruppen zu bestimmen, idealerweise als „Einbahnstraßenregelung“ durch getrennten Eingang/Ausgang.
9. Räumlichkeiten / Lüftung
o Bei Chorproben, die ausnahmsweise innen stattfinden, muss der Raum nach 30 Minuten für 15 Minuten gelüftet werden.
o Die maximale Personenzahl bei einer Probe in Innenräumen liegt bei 150 Personen.
o Die Räumlichkeiten müssen groß genug sein, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können (Anhaltspunkt pro Person ca. 10 qm, Landesverordnung beachten).
o Bei Gebäuden mit einer geringen Deckenhöhe (ca. 3m) müssen die Mindestabstände deutlich erhöht werden.
o Es sollte möglichst mit festen Gruppen immer in den gleichen Räumen geprobt werden.
o Aufgrund dieser Vorgaben bilden vor allem Kirchen – sofern nicht nur die Chor-Empore, sondern der gesamte Raum zur Verfügung steht – eine gute Option als Probenraum (vorbehaltlich der Zustimmung durch den jeweils verantwortlichen Pfarrer).
o Sanitärreinrichtungen sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften.
10. Rhythmisierung
o Sollten mehrere Chorgruppen nacheinander proben, so ist zwischen den Proben eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuplanen, um Kontakte zwischen den Sänger*innen zu vermeiden und eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten.
11. Umgang mit Instrumenten und Noten
Zutritt betriebsfremder Personen beschränken.
o Alle Gegenstände (z.B. Noten, Notenmappen, Bleistifte) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
o Wenn dies nicht möglich ist, muss eine gründliche Reinigung/Desinfektion nach der Nutzung erfolgen.
o Die Tastatur des Probeninstrumentes muss vor und nach der Probe desinfiziert werden.
12. Trinken
o Trinkbehältnisse müssen von den Teilnehmern selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
13. Reinigung
o Die notwendige Reinigung der genutzten Gegenstände sowie der Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräume erfolgt regelmäßig.
o Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
14. Schutz besonders gefährdeter Personen / Umgang mit Risikogruppe
o Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen auf die möglichen Gefahren durch die Teilnahme an Chorproben hingewiesen werden.
o Nehmen Personen einer Risikogruppe nach chorseitig erfolgter Belehrung dennoch freiwillig an Chorproben teil, so handeln sie vollumfänglich in eigener Verantwortung und Haftung.
15. Ausschluss von der Chorprobe
o Personen, die
positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten,
in Quarantäne sein müssen,
Symptome einer Atemwegserkrankung oder andere Symptome von Covid-19 zeigen bzw. anderweitig erkrankt sind,
nicht zur Einhaltung dieser Hygieneregeln bereit sind,
dürfen grundsätzlich nicht an der Probe teilnehmen. Ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
16. Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheitsfällen
o Sollten Teilnehmer*innen einer Probe im Nachhinein positiv getestet werden, sind die Protokolllisten vom Chorleiter*in bzw. dem Chorvorstand dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen.